Die Vorgaben zur Berechnung der Regelleistungsvolumen sind durch Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsauschusses grundsätzlich bundeseinheitlich vorgegeben.
Wie unsere Übersicht zeigt, sind im Vergleich der RLV Fallwerte der einzelnen Bundesländer nicht unerhebliche Abweichungen und quartalweise Schwankungen festzustellen.